Willkommen auf unserem Parli Swiss Blog! Heute werfen wir einen Blick auf die besonderen Herausforderungen, denen Ausländer beim Immobilienkauf im malerischen Oberengadin gegenüberstehen. Trotz der gesetzlichen Beschränkungen beim Immobilienerwerb für ausländische Staatsbürger möchten wir Ihnen zeigen, wie Sie Ihren Traum von einer Immobilie in dieser begehrten Region verwirklichen können.
Spezifische Einschränkungen – Lex Koller und Quadratmeterbeschränkungen
Das Bundesgesetz über den Grundstückserwerb durch Personen im Ausland (Lex Koller) regelt den Grundstückserwerb für Ausländer in der Schweiz. Diese Gesetzgebung schränkt den Erwerb von Immobilien durch ausländische Staatsbürger oder in der Schweiz ansässige Unternehmen ein, die von ausländischen Unternehmen kontrolliert werden.
Die Genehmigung durch die zuständige Bundes- und Kantonsbehörde ist erforderlich und erfolgt durch Ausfüllen eines zweiseitigen Formulars, des Ausländerbewillingungsformulars, in dem die Daten des Käufers und der Immobilie angegeben sind. Das Ausländerbewilligungsformular bestätigt die Herkunft des Geldes und die Identität des Käufers sowie die gesamten Netto-Quadratmeter der Immobilie.
Ein Ausländer kann bis zu maximal 200 Nettoquadratmeter kaufen.
Wichtig zu wissen ist, dass die Nettofläche nicht gleich der Bruttofläche ist.
Letzterer liegt sogar um etwa 20 % höher, ein Ausländer kann also eine Immobilie mit einer Bruttogrundfläche von bis zu etwa 240 Quadratmetern erwerben und erwirbt somit effektiv mehr als 200 Quadratmeter Wohnfläche.
Der Ablauf für den Immobilienerwerb durch einen Ausländer in unserem wunderschönen Engadin ist ganz einfach:
Der Käufer findet die Immobilie, die ihm am besten gefällt
Der Immobilienmakler, ein Fachmann in der Branche, ist dafür verantwortlich, eine Einigung zwischen Verkäufer und Käufer zu erzielen
Sobald die Einigung erzielt wurde, kontaktiert der Immobilienmakler den Notar seines Vertrauens, der das Ausländerbewilligungsformular an den Immobilienmakler sendet, der es wiederum an den Käufer weiterleitet
Der Käufer füllt das Ausländerbewilligungsformular aus, unterschreibt es und sendet es per Einschreiben direkt an den Notar mit einer digitalen Kopie an den Immobilienmakler, der es dem Notar weiterleitet
Sobald der Notar das Originalformular erhält, sendet er es nach Bern, um die Identität, die Herkunft des Käufergeldes und die gesamten Nettoquadratmeter zu prüfen
Sobald diese Prüfung durchgeführt wurde, bringt Bern seinen Stempel an und sendet das nun bundesamtliche Formular an den Notar zurück.
An diesem Punkt kann der Käufer den Kaufvertrag unterzeichnen und offiziell der neue Eigentümer der Immobilie werden
Schlussfolgerungen
Dabei spielen strategische Planung, Kenntnis der Gesetze und die Zusammenarbeit mit auf den Oberengadiner Markt spezialisierten Immobilienexperten eine entscheidende Rolle.
Wir von Parli Swiss verstehen die Komplexität und sind Ihr Partner für einen erfolgreichen Immobilienerwerb trotz gesetzlicher Einschränkungen.
Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung, wir beantworten gerne Ihre Fragen und begleiten Sie auf dem Weg zur Immobilie Ihrer Träume.
Arch. Federico Parli
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